Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Juni 2025

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“, „Lizenz“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der MS2 GmbH, [Vollständige Adresse einfügen], Österreich („MS2“, „Lizenzgeber“, „wir“, „unser“), und dem Endbenutzer („Benutzer“, „Lizenznehmer“, „Sie“) hinsichtlich der Nutzung der Software und digitalen Produkte von MS2.

Durch das Herunterladen, Installieren, den Zugriff auf oder die Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie nicht zustimmen, dürfen Sie die Software weder installieren noch nutzen.

1. Begriffsbestimmungen

  • „Software“ bezeichnet jedes digitale Produkt, jede webbasierte Anwendung, SaaS-Plattform, herunterladbare Software, jedes Skript, jeden Code oder jedes Tool, das von der MS2 GmbH im Rahmen einer Lizenz bereitgestellt wird.

  • „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieser Vereinbarung auf die Software zugreift oder diese nutzt.

  • „Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Anleitungen sowie sonstige schriftliche oder digitale Ressourcen, die zusammen mit der Software bereitgestellt werden.

2. Lizenzgewährung

MS2 gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für Ihre persönlichen oder internen geschäftlichen Zwecke, wie in der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Vereinbarung dargelegt.

Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte, die Software:

  • zu vervielfältigen, zu verbreiten oder unterzulizenzieren;

  • durch Reverse Engineering zu analysieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;

  • zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

  • Hinweise auf Eigentumsrechte oder Markenbezeichnungen zu entfernen oder zu verändern.

Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben MS2 vorbehalten.

3. Eigentum und geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an der Software, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Markenrechte, stehen im alleinigen Eigentum der MS2 GmbH und/oder ihrer Lizenzgeber und verbleiben auch dort.

Nichts in dieser EULA überträgt dem Nutzer Eigentumsrechte oder sonstige dingliche Rechte oder gewährt ihm solche. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

4. Zulässige Nutzung

Sie dürfen:

  • die Software für ihren bestimmungsgemäßen geschäftlichen oder privaten Zweck nutzen;

  • auf zulässigen Geräten oder Webplattformen auf die Software zugreifen und diese nutzen;

  • Konten für Teammitglieder erstellen (sofern dies in der jeweiligen Lizenzstufe zulässig ist).

Sie müssen sicherstellen, dass alle Nutzer diese EULA einhalten. Im Falle eines Verstoßes behält sich MS2 das Recht vor, den Zugriff zu sperren oder zu beenden.

5. Einschränkungen

Sie erklären sich damit einverstanden, Folgendes zu unterlassen:

  • Zugriffskontrollen oder Authentifizierungsmechanismen zu umgehen;

  • Schadcode einzuschleusen, Schwachstellen auszunutzen oder unbefugte Zugriffe zu versuchen;

  • die Software auf eine Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt, einschließlich Datenschutz-, geistiger Eigentums- oder Exportkontrollvorschriften;

  • Ihre Lizenz, Ihre Anmeldedaten oder Ihren Zugang an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht vertraglich gestattet ist.

6. Updates und Support

MS2 kann nach eigenem Ermessen Software-Updates, Patches oder Upgrades bereitstellen. Für diese Updates können zusätzliche Bedingungen gelten.

Obwohl MS2 eine hohe Zuverlässigkeit anstrebt, besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung von fortlaufendem Support, Wartung oder Updates, sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde (z. B. im Rahmen eines Service-Level-Agreements oder Support-Plans).

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Nutzung der Software kann die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. MS2 verarbeitet diese Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, DSG).

Sofern anwendbar, können mit Geschäftskunden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen werden, um die Beziehung gemäß Art. 28 DSGVO abzubilden.

8. Laufzeit und Beendigung

Diese Lizenz bleibt in Kraft:

  • Bei Einmalkäufen: bis zur Kündigung durch eine der Parteien;

  • Bei Abonnements: für die Dauer des aktiven Abonnements.

MS2 kann diese Lizenz sofort und ohne vorherige Ankündigung beenden:

  • bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung;

  • bei einer Nutzung der Software, die MS2, dessen Nutzer oder Systeme schädigt;

  • bei Ablauf oder Nichtzahlung der Abonnementgebühren.

Im Falle einer Beendigung müssen Sie jegliche Nutzung der Software einstellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien löschen.

9. Gewährleistungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.

MS2 schließt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Eignung für einen bestimmten Zweck,

  • Nichtverletzung von Rechten,

  • Genauigkeit oder Zuverlässigkeit,

  • Durchgehende Verfügbarkeit oder Betriebszeit.

Durch MS2 bereitgestellte mündliche oder schriftliche Informationen begründen keine Gewährleistung, es sei denn, sie wurden förmlich in eine unterzeichnete Vereinbarung aufgenommen.

10. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet MS2 nicht für:

  • indirekte Schäden oder Folgeschäden;

  • Verlust von Gewinnen, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten;

  • Schäden, die den Gesamtbetrag übersteigen, der in den letzten 12 Monaten für die Lizenz gezahlt wurde.

Diese Beschränkung gilt nicht in Fällen von:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • Personenschäden oder Tod, die durch ein Verschulden von MS2 verursacht wurden,

  • Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG),

  • zwingenden Rechtsbehelfen gemäß der DSGVO bei Datenschutzverstößen.

11. Einhaltung von Exportvorschriften

Sie erkennen an, dass die Software Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Verordnungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnungen) und das US-Exportkontrollrecht.

Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das Embargos der EU oder der USA unterliegt oder als Staat eingestuft ist, der den Terrorismus unterstützt, und dass Sie die Software nicht unter Verstoß gegen geltende Exportbestimmungen verwenden werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der MS2 GmbH zuständige Gericht, sofern zwingende Verbraucherschutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für rechtswidrig, nichtig oder undurchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang wirksam.

14. Vollständige Vereinbarung

Diese EULA bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von MS2 die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Software und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen oder Vereinbarungen.

15. Kontakt

MS2 GmbH

Murtalstraße 641, 5582 St. Michael im Lungau

E-Mail: contact@ms2group.at

Website: https://www.ms2group.at